Wichtige Änderungen beim Versand nach Griechenland
ab 01.12.2024
Liebe Kundinnen und Kunden,
wir möchten Sie über wichtige Neuerungen beim Versand nach Griechenland informieren, die ab dem 1. Dezember 2024 in Kraft treten. Diese Änderungen basieren auf einer Entscheidung der griechischen Steuerbehörden.
WAS ÄNDERT SICH?
Ab dem genannten Datum ist die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers verpflichtend:
Auf allen Lieferscheinen, unabhängig von den Versandbedingungen.
In den EDI-Daten (Schlüssel: 861), die Sie uns übermitteln.
Bei manueller Erfassung auf den entsprechenden Speditionspapieren. Bislang war die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nur für Empfänger verpflichtend, die die Frachtkosten getragen haben (EXW-Sendungen/Vianox-Kunden). Ab dem 1. Dezember 2024 gilt diese Verpflichtung nun auch für Empfänger, die keine Frachtkosten tragen (DDU-Sendungen/Partner-Kunden).
WAS BEDEUTET DAS FÜR SIE?
Bitte stellen Sie sicher, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers ab dem 1. Dezember 2024 in den entsprechenden EDI-Daten (Schlüssel: 861) angegeben wird, die Sie uns übermitteln.
Bei manueller Erfassung ist die Nummer auf den Speditionspapieren einzutragen.
Unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem operativen Bereich stehen Ihnen selbstverständlich für Rückfragen und weitere Informationen zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser neuen Vorgaben.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Team der ZUFALL logistics group