Wichtige Änderungen beim Versand nach Griechenland ab 01.12.2024

Liebe Kundinnen und Kunden,

wir möchten Sie über wichtige Neuerungen beim Versand nach Griechenland informieren, die ab dem
1. Dezember 2024 in Kraft treten. Diese Änderungen basieren auf einer Entscheidung der griechischen
Steuerbehörden.

WAS ÄNDERT SICH?

Ab dem genannten Datum ist die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers
verpflichtend:

  • Auf allen Lieferscheinen, unabhängig von den Versandbedingungen.
  • In den EDI-Daten (Schlüssel: 861), die Sie uns übermitteln.
  • Bei manueller Erfassung auf den entsprechenden Speditionspapieren.
    Bislang war die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nur für Empfänger verpflichtend, die
    die Frachtkosten getragen haben (EXW-Sendungen/Vianox-Kunden). Ab dem 1. Dezember 2024 gilt diese
    Verpflichtung nun auch für Empfänger, die keine Frachtkosten tragen (DDU-Sendungen/Partner-Kunden).

 

WAS BEDEUTET DAS FÜR SIE?

Bitte stellen Sie sicher, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers ab dem
1. Dezember 2024 in den entsprechenden EDI-Daten (Schlüssel: 861) angegeben wird, die Sie uns übermitteln.

Bei manueller Erfassung ist die Nummer auf den Speditionspapieren einzutragen.

Unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem operativen Bereich stehen Ihnen selbstverständlich für Rückfragen
und weitere Informationen zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser neuen Vorgaben.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der ZUFALL logistics group

Feedback
Feedback
Wie würden Sie Ihren Website-Besuch bewerten?
Möchten Sie uns zu Ihrem Feedback noch etwas mitteilen?
Weiter
Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, wenn wir Sie bezüglich Ihres Feedbacks kontaktieren dürfen.
Zurück
Senden
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung